Einleitung Wohnen
Wohnen
Der Wohnbereich erkennt und erfüllt die individuellen Betreuungsbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner ausserhalb ihres Arbeits- oder Beschäftigungsalltags. Die Betreuung, Versorgung und Pflege wird durch Fachpersonal während des ganzen Jahres rund um die Uhr gewährleistet.
Die Dienstleistungen richten sich an Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen, welche die obligatorische Schulpflicht absolviert haben und eine Rente der Invalidenversicherung von mindestens 50% beziehen. Die Wohngemeinschaften sind nach Alter, Geschlecht und Beeinträchtigung durchmischt.
Die Zusammenarbeit mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen ist partnerschaftlich und kooperativ. Wichtige Entscheidungen mit Bezug auf die Betreuungsaufgaben werden in Abstimmung mit der betroffenen Person sowie deren Angehörigen beziehungsweise gesetzlichen Vertretungen getroffen.
Die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten ist sichergestellt und wird gefördert.